Wobei kann der ambulante Pflegedienst Sie unterstützen?Grundpflegerische Tätigkeiten
Hauswirtschaftliche Versorgung
Fahrten
Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Verhinderungspflege Wenn die Pflegeperson verhindert ist z.B. durch Urlaub, steht dem Pflegebedürftigen Verhinderungspflege zur Verfügung. (1612 - 2.418 € p.a.). Für mehr Informationen stehen wir Ihnen natürlich jeder Zeit beratend zur Seite. Krankenpflege
Betreuung von kognitiv eingeschränkten Menschen
|